Am 17. Oktober hat die Bundesregierung ihren Bericht für die erste thematische Evaluierungsrunde des Europarats-Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) beim Europarat eingereicht. Dieser Bericht ist ein obligatorischer Teil der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Expertengruppe 'Group of Experts on action against violence against women and domestic violence' (GREVIO), die bereits am 7. Oktober 2022 ihren ersten Bewertungsbericht zur deutschen Umsetzung veröffentlichte, konzentriert sich bei dieser Evaluierung auf das Thema "Vertrauen schaffen durch Unterstützung, Schutz und Gerechtigkeit".
Deutschland bekräftigt sein Engagement für die Istanbul-Konvention und zeigt bei der Evaluierung wichtige neue Schritte gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt.
Bewusstsein für häusliche Gewalt stärken
Im Jahr 2024 wurden die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention im Bundsgleichstellungsministerium beschlossen. Die unabhängige Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt am Deutschen Institut für Menschenrechte wurde vom Bundesgleichstellungsministerium beauftragt, die Umsetzung der Istanbul-Konvention zu beobachten und zu bewerten.
Eine der wichtigsten Errungenschaften ist die Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes. Mit dem Gewalthilfegesetz wird ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sichergestellt. Zudem wurde die Datenerfassung zu geschlechtsspezifischer Gewalt verbessert und das Hilfesystem weiter ausgebaut. Darüber hinaus stärken verschiedene Programme und Kampagnen das Bewusstsein für das Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.
Digitale Gewalt stärker beleuchten
Für die Bundesregierung hat die Förderung von Prävention, Täterarbeit und geschlechtersensibler Bildung hohe Priorität. Zunehmend rücken dabei auch digitale Formen geschlechtsspezifischer Gewalt als neues Phänomen in den Fokus. Ende 2026 wird GREVIO ihren Bericht zur ersten thematischen Evaluierungsrunde zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland vorlegen.
Die Istanbul-Konvention
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Istanbul-Konvention, schützt Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt. Sie ist als völkerrechtlicher Vertrag rechtlich bindend für diejenigen Staaten, die sie ratifiziert haben. In Deutschland trat die Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft. Die Konvention sieht die Überwachung der staatlichen Umsetzung durch eine unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten (GREVIO) vor.