Kinder sind Träger eigener Rechte: auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Seit 1992 gilt in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention verbindlich im Range eines Bundesgesetzes und seit 2010 nach Rücknahme von Vorbehalten auch vollumfänglich. Sie bildet die Grundlage für eine kindgerechte Politik, die auf Förderung, Teilhabe und Schutz ausgerichtet ist. Dabei steht im Mittelpunkt: Kinder entwickeln sich am besten in einem familiären Umfeld, in dem Eltern und andere sorgeberechtigte Personen Verantwortung übernehmen - und der Staat sie dabei gezielt unterstützt.
Kinderrechte im Alltag wirksam machen
Das Bundesbildungsministerium setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, die Kinderrechte in allen Lebensbereichen zu stärken. Ziel ist es, die Rechte der Kinder durch konkrete Maßnahmen sichtbar und erlebbar zu machen. Dabei gelten drei Prinzipien:
- Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausgrenzung
- Förderung individueller Entwicklung und Bildung
- Beteiligung im Alltag und bei Entscheidungen, die Kinder betreffen
Diese Rechte lassen sich vor allem im gelebten Alltag verwirklichen - in Familien, Kitas, Schulen, Kommunen.
Elternrechte sind der Schlüssel zur Umsetzung von Kinderrechten
Kinder sind darauf angewiesen, dass Erwachsene ihre Interessen schützen und vertreten. Insbesondere die Eltern übernehmen dabei eine zentrale Rolle. Die UN-Kinderrechtskonvention erkennt ausdrücklich an, dass Eltern vorrangig für das Wohl ihrer Kinder verantwortlich sind (Artikel 5 und 18). Eine kindgerechte Politik, die Unterstützung im Alltag fördert, stärkt deshalb gerade auch die Eltern in ihrer Verantwortung - durch Bildung, Beratung, Entlastung und gute Rahmenbedingungen.
Stärkung von Kinderrechten und Kinderschutz
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind durch internationale und nationale Vorgaben umfangreich geschützt. Die Bundesregierung bekennt sich ausdrücklich dazu und entwickelt die Kinder- und Jugendpolitik stetig weiter:
- Chancengerechtes Aufwachsen: Investitionen in hochwertige frühkindliche Bildung, Ausbau von Kitas und Ganztagsangeboten, gezielte Förderung von Sprachkompetenzen und individuelle Unterstützung.
- Beteiligung und Mitbestimmung: Kinder und Jugendliche erhalten Möglichkeiten, sich aktiv einzubringen. Politische und gesellschaftliche Entscheidungen werden zunehmend auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet.
- Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes: Kinder und Jugendliche sollen sich auch in der digitalen Welt sicher bewegen können. Dazu wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit weiter ausgebaut, unter anderem durch sogenannte Childhood-Häuser, Prävention von Gewalt und Missbrauch sowie Förderung der mentalen Gesundheit.
- Teilhabe und Bekämpfung von Kinderarmut: Ausbau und Digitalisierung von Leistungen wie dem Kinderzuschlag und Teilhabe-Angeboten sowie gezielten Entlastungen für Familien.
- Inklusive Kinder- und Jugendhilfe: Zugang zu Leistungen wird verbessert und vereinfacht, unnötige Schnittstellen werden abgebaut.
Konkrete Maßnahmen der Bundesregierung
- Einführung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes zur Verbesserung der Kita-Qualität, Ausweitung von Sprach-Kitas, Modernisierung der frühkindlichen Förderung
- Ausbau von Ganztagsangeboten (vor allem in Grundschulen) und Investitionen in Kitas und Betreuung
- Austausch über stärkere Beteiligung junger Menschen unter anderem durch einen nationalen Kinder- und Jugendgipfel
- Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, inklusive Angebote werden gestärkt
- Maßnahmen zum verbesserten Kinder- und Jugendschutz, vor allem im digitalen Raum
- Bekämpfung von Kinderarmut durch Vereinfachung, Bündelung und Digitalisierung familienbezogener Leistungen
- Ausbau von Frühförderung, Frühen Hilfen und Präventionsangeboten schon ab der Schwangerschaft
Kinder beteiligen - altersgerecht und mit Augenmaß
Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, gehört zu werden. Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten dazu, ihre Meinung altersangemessen zu berücksichtigen. Das Bundesbildungsministerium setzt sich dafür ein, dass Kinder in Alltag, Bildung und Gesellschaft mitgestalten können - ohne sie zu überfordern und immer im Einklang mit ihrer sozialen Reife und ihrem familiären Umfeld.
Weiterdenken - Kinderrechte sind Zukunftspolitik
Der fünfte und sechste Staatenbericht Deutschlands an den UN-Kinderrechteausschuss zeigt: Wir sind auf einem guten Weg. Doch es bleibt die gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, die Kinderrechte im Alltag weiter zu stärken - durch wirksamen Schutz, chancengerechte Bildung und starke Familien.
Kinder brauchen Rechte - und Menschen, die für sie einstehen. Unsere Politik ist darauf ausgerichtet, ihnen und ihren Familien den Rücken zu stärken.
Kinderrechte anschaulich erklärt