Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern: Die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union (EU) soll den Entgeltgleichheitsgrundsatz fördern. Die Richtlinie ist bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien berief eine Kommission, die am 7. November ihre Vorschläge für die bürokratiearme Umsetzung der Richtlinie übergab.
Karin Prien: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - damit Leistung sich wirklich lohnt. Das ist gerecht, für Männer und für Frauen. Die Expertenkommission hat bei den Empfehlungen zwei Ziele in den Blick genommen: Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie muss wirksam sein für die Beschäftigten und aufwandsarm für die Arbeitgeber. Wichtig ist mir: Die Unternehmen müssen Handlungssicherheit haben, damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht dadurch gefährdet wird. Und klar ist auch: Eine faire Bezahlung hilft, Potenziale zu heben."
Die Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL)
Die ETRL ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten und muss bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie enthält verbindliche Maßnahmen zur Förderung von Entgelttransparenz, unter anderem:
- einen Auskunftsanspruch für Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne,
- einen Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten, mit dem sie in Erfahrung bringen können, wie sie im Durchschnitt im Vergleich zu ihren weiblichen und männlichen Kollegen entlohnt werden, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten (sogenannte Vergleichsgruppe),
- eine Berichtspflicht für Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten zu vorgegebenen, einzelnen Gender Pay Gap-Indikatoren und Verpflichtung zu einer Entgeltbewertung bei einem relevanten Gender Pay Gap mit Abhilfemaßnahmen.
Die ETRL enthält zudem Vorgaben zur wirksameren Rechtsdurchsetzung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes, zum Beispiel: Sanktionen oder Geldbußen bei Nichteinhaltung der Rechte und Pflichten, Unterstützung von Klägern im Gerichtsverfahren durch Verbände.
Nationales Gesetzgebungsverfahren zeitnah starten
Der Abschlussbericht enthält Vorschläge zur Ausgestaltung der Transparenzinstrumente "Berichtspflicht" und "Auskunftsanspruch", zu der Frage der Privilegierung von tarifgebundenen Arbeitgebern sowie zur Frage der begleitenden Unterstützung von Unternehmen durch die Bundesregierung. Das Bundesgleichstellungsministerium wird die Vorschläge prüfen und einen Referentenentwurf erarbeiten. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2026 einzuleiten.
Die Kommission "Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie"
Bei der Kommission handelt es sich um eine elfköpfige, interdisziplinär besetzte und unabhängige Expertinnen- und Expertenkommission. Den Vorsitz haben Prof. Dr. Katharina Wrohlich vom Deutschen Institut für Wirtschaft Berlin (DIW) und Prof. Dr. Christian Rolfs von der Universität zu Köln.
Darüber hinaus bestand die Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Verbände: